COMPLIANCE & VERHALTEN

Compliance schützt das Unternehmen und seine Mitarbeitenden

Compliance bedeutet die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Verhaltensstandards. Compliance-Regelungen haben das Ziel, die Mitarbeiter und das Unternehmen vor Schaden zu bewahren. Sie bilden die Grundlage unseres täglichen Handelns und gelten für alle Mitarbeitenden einschließlich der Führungskräfte und Geschäftsführer.

Unsere Mitarbeitenden werden kontinuierlich über unsere Compliance-Regelungen informiert und auf Wunsch persönlich beraten. Hinweise von Mitarbeitenden oder Außenstehenden auf mögliches Fehlverhalten, eventuelle Gesetzesverstöße oder Straftaten wie beispielsweise Korruption werden mit großer Sorgfalt überprüft und vertrauensvoll behandelt.

Das Compliance-Team der DER Touristik Group erreichen Sie per E-Mail hier.

Verhaltens-Grundsätze für ein wertschätzendes Miteinander
Unsere Verhaltens-Grundsätze sind von Integrität und Loyalität geprägt: Wir halten uns an Recht und Gesetz, führen einen fairen Wettbewerb und sind ein zuverlässiger Partner für unsere Kunden und Geschäftspartner. Als Touristiksparte der REWE Group sind für uns die Verhaltensstandards des Konzerns maßgeblich. Diese sind im Verhaltenskodex der REWE Group festgelegt und für die DER Touristik Group gleichermaßen verbindlich. Der Verhaltenskodex enthält Grundsätze für unser Verhalten im Geschäftsverkehr und im Umgang miteinander. Er gibt uns Orientierung und ist gleichzeitig eine Verpflichtung für alle, die im Namen der REWE Group tätig sind.

Mehr Informationen zu Compliance und Verhaltenskodex der REWE Group finden Sie hier.

Mit der Hintbox ist es besonders einfach, Compliance-Hinweise abzugeben – auf Wunsch auch anonym. Außerdem ermöglicht das neue Tool eine reibungslose, datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und den zuständigen einzelnen Compliance-Bereichen innerhalb der REWE Group.

Personen, die Compliance-Hinweise abgeben wollen, ohne das digitale Tool zu nutzen, können sich aber auch weiterhin an den „Ombudsmann“ der REWE-Group wenden.

Ombudsmann der REWE Group

Die REWE Group hat den Münchener Rechtsanwalt Andreas von Máriássy als externen Ombudsmann bestellt. Mitarbeitende, Kunden und Geschäftspartner der REWE Group sowie der DER Touristik Group können sich persönlich und anonym an ihn wenden, wenn sie einen Compliance-Hinweis abgeben oder einen neutralen Ansprechpartner suchen, der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Die Inanspruchnahme ist für den Hinweisgeber kostenfrei, die Kontaktaufnahme ist auf Deutsch und Englisch möglich.

Ombudsmann:
Andreas von Máriássy
Altheimer Eck 13 / II
80331 München
Email: mariassy@rae13.de

Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen

Unser Beschwerdeverfahren zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) garantiert eine vertrauensvolle und gleichzeitig transparente Vorgehensweise im Umgang mit Beschwerden zur Verletzung von Menschenrechten oder umweltbezogenen Pflichten – auf Wunsch auch anonym. Mit einer Beschwerde kann der Verdacht auf mögliche Gefährdungen der Menschen- oder Umweltrechte oder Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht gemeldet werden, wie z.B. Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung oder schädliche Verunreinigungen von Boden, Wasser und Luft sowie Lärmbelästigung und übermäßiger Wasserverbrauch, die im Zusammenhang mit der DER Touristik Group, ihren Lieferketten oder ihren Mitarbeitern stehen. Beschwerden können sowohl von Mitarbeitern als auch von Dritten über den Beschwerdeweg der REWE Group eingereicht werden- anonym, wenn gewünscht.

Kundenbeschwerden, zum Beispiel über die Qualität der Produkte und Dienstleistungen der DER Touristik Group, gelten nicht als Beschwerden über Menschenrechts- oder Umweltrisiken oder Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht. Für diese Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Kundendienstabteilungen und Hotlines.

Wir ermutigen Mitarbeiter und Externe ausdrücklich dazu, uns über jeden Verdacht auf Menschenrechts- oder Umweltrisiken oder Sorgfaltspflichtverletzungen zu informieren. Whistleblower dürfen durch die Einreichung von Beschwerden keine beruflichen Nachteile erleiden. Das Beschwerdeverfahren folgt einem definierten Prozess, der auch in der Geschäftsordnung festgelegt ist und der dem deutschen Gesetz über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen in Lieferketten (LkSG) entspricht, das aufgrund der deutschen Muttergesellschaft für die gesamte REWE Group (einschließlich uns) gilt. Die Unparteilichkeit ist jederzeit gewährleistet; die Verfahrensbeteiligten sind nicht weisungsgebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Melden Sie hier eine Menschenrechts- oder Umweltverletzung.